Artenschutz

Abkommen für den Artenschutz

Zum Schutz der Biodiversität gibt es rechtliche Regelungen, die Situationen und Gefahren abschätzen und sich dann Konzepte zum Erhalt der Artenvielfalt überlegen. Dabei werden auf der einen Seite der kommerzielle Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bedacht, und auf der anderen Seite auch das Eingreifen in die Lebensräume der verschiedenen Arten. Die sogenannten „Roten Listen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten“ sind ein Ergebnis dieser Regelungen. In ihnen wird festgehalten, welche Arten auf welche Weise gefährdet sind und wie diese Gefährdungen verringert werden können. Im Bezug auf den Klimawandel wird hier auch erforscht, welche Arten besonders davon bedroht sind und Wege, diese retten zu können. Momentan befinden sich über 500 verschiedene tierische Arten im Fokus dieser Untersuchungen, deren Existenz durch die globale Erwärmung bedroht ist. Beispiele für erfolgreiche Maßnahmen sind die Anlage von speziellen Gewässern und Wiesen, Sicherung von Fledermausquartieren und besondere Bewirtschaftungsverträge mit Landwirten.

Wichtig hierbei ist eine internationale Zusammenarbeit aller Länder, damit es weltweit gleiche Regelungen und Schutzmaßnahmen gibt. Es gibt bereits verschiedene Abkommen, allen voran das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), in welchem der Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten geregelt wird. Dieses kann den Handel speziell gefährdeter Arten begrenzen und auch Verbote verhängen, wenn die Bestände andernfalls aussterben würden. Das Abkommen hat auch die Befugnis bei Nichtbeachtung der Handelsbestimmungen Sanktionen zu verhängen, was es besonders effektiv macht. Als Beispiel für erfolgreichen Artenschutz kann der Wolfbestand in Deutschland gezählt werden. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts galten Wölfe als ausgerottet. Vor allem durch illegale Tötung und Jagden, die auch heute noch stattfinden, sind die Bestände stark zurück gegangen. Es gibt aber auch gute Nachrichten, denn viele der Maßnahmen zeigen bereits Wirkung. Bei der letzten Messung in 2017/2018 wurden wieder 75 Rudel, 30 Paare und 3 Einzeltiere gezählt.

Artenvielfalt fördern

Der erste und größte Schritt für die Erhaltung der Biodiversität ist dem Klimawandel entgegenzuwirken, da „Klimaschutz auch Artenschutz“ ist. Laut dem Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird der Klimawandel zukünftig den größten Anteil am Aussterben verschiedener Arten haben. Der Klimawandel lässt sich durch ein Umdenken in der Gesellschaft aufhalten. Das bedeutet vor allem weniger Emissionen und weniger (Plastik-)Müll. Ein „Zero/Less Waste“ Lebensstil mag erst schwierig und umständlich scheinen, daher hat Avocadostore eine große Auswahl an plastiksparenden Produkten, die zeigen wie einfach und schnell ein Umdenken sein kann.

Das FSC (Forest Stewardship Council) -Siegel zeichnet Produkte aus, die eine nachhaltige Forstwirtschaft unterstützen, indem ohne Rodungen und Chemie gewirtschaftet wird. So bleiben Lebensräume erhalten und die Artenvielfalt wird gefördert.

Quellen: Bundesamt für Naturschutz, Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.