Tierschutzgesetz

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) wurde 2006 in dieser Form ins Leben gerufen um „Leben und Wohlbefinden [aller Tiere] zu schützen“. Es sind alle Tiere erfasst, auch wirbellose Tiere, wie Würmer und Tintenfische. Alle Tiere sind in unterschiedliche Kategorien gruppiert und werden auf unterschiedliche Arten und Weisen geschützt. Wirbeltiere und warmblütige Tiere sind dabei im Fokus der Richtlinien. In dem Tierschutzgesetz werden Genehmigungen zu beispielsweise Tierversuchen und auch Erlaubnisvorbehalte zu Zucht, Haltung und Handel der Tiere geregelt. Tierschutzgerechte Haltungssysteme in der Landwirtschaft sind ein präzises Beispiel für den Einsatz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Natürlich geht es aber nicht nur um Nutztiere, sondern auch Versuchstiere und Haustiere.

Außerdem werden Einzelverbote aufgeführt mit denen tierschutzwidrige Handlungen unterbunden werden sollen. Als Folge von den genannten Handlungen ist auch das Ahndungsrecht aufgeführt, welches erlaubt diese Verbrechen an Tieren strafrechtlich zu verfolgen. Es können auch Auflagen verhängt werden, die zur Verbesserung der Lebenssituation der Tiere dienen soll, bis hin zur Fortnahme der Tiere. In der Forschung gibt es spezielle Regelungen. Die Nutzung von Tieren für Kosmetikversuche ist in Deutschland komplett untersagt. Strikte Regelungen gibt es auch für die Verwendung von Affen. Menschenaffen für Versuche zu verwenden ist fast vollständig verboten. Natürlich ist es erstrebenswert ganz von den Tierversuchen wegzukommen, daher wird auch an Ersatzmethoden geforscht. Es gibt eine Zentralstelle für die Erfassung und Bewertung dieser Ersatzmethoden im Bundesinstitut für Risikobewertung. Diese Einrichtung spielt beim Finden von Alternativen eine wichtige Rolle und ist in Europa fast einmalig.

Die Einführung eines Tierschutzlabels vom Deutschen Tierschutzbund soll Verbrauchern dabei helfen Produkte zu kaufen, bei denen hohe Tierschutzstandards eingehalten wurden. Das Label vermittelt Transparenz und ist in zwei Stufen unterteilt. Es gibt die Einstiegsstufe und die Premiumstufe, jeweils auch gekennzeichnet durch einen oder zwei Sternen. Je nach Nutztier sind in beiden Stufen strengere Richtlinien aufgeführt, die eingehalten werden müssen, um das Label verwenden zu können. Dabei geht es beispielsweise um ein größeres Platzangebot, eine Bestandsobergrenze, die Bodenbeschaffenheit und weitere Faktoren, die zwischen den Tierarten variieren. Dieses Label und das Tierschutzgesetz sind bereits Anfänge für eine bessere Tierhaltung, aber in vielen Bereichen sind die Richtlinien noch schwammig formuliert oder werden noch nicht ausreichend kontrolliert. Daher sind stetige Erweiterungen und Neuerungen nötig.

Quellen:Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Deutscher Tierschutzbund e.V.