EU-Bio-Siegel: Was bedeutet das Bio-Siegel?

Vielleicht ist dir das grüne Blatt mit den zwölf Sternen schon einmal auf einer Lebensmittelverpackung begegnet. Das EU-Bio-Logo kennzeichnet Produkte, die nach den Vorgaben der EU für ökologische bzw. biologische Erzeugung hergestellt wurden.

Damit ein Produkt das Logo tragen darf, muss es von einer zugelassenen Kontrollstelle zertifiziert sein und die entsprechenden Vorgaben für Herstellung, Verarbeitung, Transport und Lagerung erfüllen. Bei verarbeiteten Lebensmitteln müssen außerdem mindestens 95 Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischer Erzeugung stammen. [1]

Das EU-Bio-Logo ist seit 2010 verpflichtend für die meisten vorverpackten Bio-Lebensmittel aus der EU. [1]

Welche Regeln gelten für den Bio-Anbau?

Die ökologische Landwirtschaft folgt festgelegten Produktionsregeln. Dazu gehören unter anderem der Verzicht auf Gentechnik und ionisierende Strahlung, also energiereiche Strahlung zur Behandlung von Lebensmitteln, sowie Einschränkungen beim Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln. [2]

Auch die Bodenbewirtschaftung folgt bestimmten Vorgaben. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Fruchtfolge: Auf einer Fläche werden über mehrere Jahre unterschiedliche Pflanzenarten angebaut. In der ökologischen Landwirtschaft müssen dabei unter anderem Leguminosen wie Klee, Erbsen oder Bohnen Bestandteil der mehrjährigen Fruchtfolge sein. Sie können den Boden mit Stickstoff versorgen. Ergänzend kommen beispielsweise Gründüngung und organische Dünger zum Einsatz. [2]

Für den Pflanzenschutz setzt der Bio-Anbau zunächst auf vorbeugende Maßnahmen wie passende Sorten, Fruchtfolge, mechanische Verfahren und den Schutz natürlicher Nützlinge. Bestimmte Pflanzenschutzmittel sind trotzdem zugelassen, wenn sie die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung erfüllen. [2]

Was bedeutet das für Tiere?

Auch bei der Haltung von Nutztieren gibt es konkrete Vorgaben. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Haltung, die Besatzdichte und den Zugang zu Auslauf- oder Weideflächen. Dabei werden die artspezifischen Bedürfnisse der Tiere berücksichtigt. [2]

Auch bei der Behandlung kranker Tiere gibt es besondere Regeln. Antibiotika und andere Medikamente dürfen eingesetzt werden, wenn sie für die Gesundheit eines Tieres notwendig sind. Ihr Einsatz ist dabei stärker eingeschränkt als in der konventionellen Tierhaltung. [2]

Das Bio-Siegel steht damit nicht pauschal für eine bestimmte Form der Tierhaltung, sondern dafür, dass die jeweils geltenden Vorgaben der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden.

Wie werden Bio-Betriebe kontrolliert?

Bevor ein Betrieb seine Produkte als Bio vermarkten darf, muss er von einer zugelassenen Kontrollstelle oder Kontrollbehörde überprüft werden. Erst wenn die Anforderungen erfüllt sind, erhält der Betrieb eine entsprechende Bescheinigung. [3]

Die Kontrollen beschränken sich dabei nicht auf die Landwirtschaft. Auch Betriebe, die Bio-Lebensmittel verarbeiten oder mit ihnen handeln, müssen die entsprechenden Vorgaben einhalten. [3]

Was passiert bei der Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln?

Die Vorgaben gelten nicht nur für den Anbau, sondern für die gesamte Lebensmittelkette – von der Verarbeitung über die Lagerung und den Transport bis zur Abgabe an Verbraucher:innen. [2]

Für verarbeitete Bio-Lebensmittel gelten unter anderem besondere Regeln für Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe. Zugelassen ist nur eine begrenzte Liste von Stoffen, die den Vorgaben der Bio-Verordnung entsprechen. [2]

Bei einem verarbeiteten Produkt müssen außerdem mindestens 95 Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischer Erzeugung stammen, damit es als Bio gekennzeichnet werden darf. Für die übrigen Zutaten gelten ebenfalls konkrete Vorgaben. [1]

Welche Stoffe sind bei Bio-Lebensmitteln erlaubt?

Für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln gibt es eine festgelegte Liste zugelassener Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe. Dazu gehören beispielsweise bestimmte pflanzliche Verdickungsmittel, Emulgatoren oder Backtriebmittel.

Welche Stoffe tatsächlich eingesetzt werden dürfen, richtet sich nach den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung. Auch Aromen, Mikroorganismen, Enzyme und bestimmte weitere Stoffe dürfen nur unter den dort festgelegten Bedingungen verwendet werden. [2]

Was ist beim Bio-Siegel ausgeschlossen?

Die EU-Bio-Regeln schließen bestimmte Verfahren und Stoffe aus. Dazu gehören unter anderem:

  • gentechnisch veränderte Organismen
  • ionisierende Strahlung
  • mineralische Stickstoffdünger
  • Hormone in der Tierhaltung

Auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngern ist nicht beliebig möglich. Für die ökologische Erzeugung gelten dafür eigene Vorgaben und zugelassene Stofflisten. [2]

Woran erkennst du das EU-Bio-Siegel?

Das EU-Bio-Logo besteht aus einem stilisierten Blatt aus zwölf weißen Sternen auf grünem Hintergrund.

Neben dem Logo müssen auf verpackten Bio-Lebensmitteln außerdem die Codenummer der Kontrollstelle und die Herkunftsangabe der landwirtschaftlichen Rohstoffe stehen. [1]

So kannst du nicht nur das Logo erkennen, sondern auch nachvollziehen, welche Kontrollstelle für die Zertifizierung zuständig ist und woher die landwirtschaftlichen Rohstoffe stammen.

Was sagt das Bio-Siegel über ein Produkt aus?

Das EU-Bio-Siegel steht für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für ökologische bzw. biologische Erzeugung. Diese umfassen verschiedene Bereiche – vom Anbau und der Tierhaltung bis zur Verarbeitung, Kennzeichnung und Kontrolle. [2]

Das Siegel beantwortet damit konkrete Fragen zu den Produktionsbedingungen. Es sagt aber nicht automatisch etwas über jede andere Eigenschaft eines Produkts aus, beispielsweise über die Transportwege, die Verpackung oder den Geschmack.

FAQ zum Bio-Siegel

Was ist das EU-Bio-Siegel?

Das EU-Bio-Siegel ist das einheitliche Kennzeichen der Europäischen Union für zertifizierte Bio-Produkte. Es darf nur verwendet werden, wenn die entsprechenden Vorgaben der EU-Bio-Verordnung eingehalten und von einer zugelassenen Kontrollstelle überprüft wurden. [1]

Seit wann gibt es das EU-Bio-Siegel?

Das EU-Bio-Logo wurde 2010 eingeführt und ist für die meisten vorverpackten Bio-Lebensmittel aus der EU verpflichtend. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Verordnung (EU) 2018/848 als zentrale Rechtsgrundlage für die ökologische Produktion und Kennzeichnung. [1][4]

Wie viel Bio muss in einem Produkt stecken?

Bei verarbeiteten Lebensmitteln müssen mindestens 95 Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischer Erzeugung stammen, damit das EU-Bio-Logo verwendet werden darf. Für die übrigen Zutaten gelten ebenfalls bestimmte Vorgaben. [1]

Werden Bio-Betriebe kontrolliert?

Ja. Betriebe müssen von einer zugelassenen Kontrollstelle oder Kontrollbehörde überprüft werden, bevor sie ihre Produkte als Bio vermarkten dürfen. Auch Verarbeitungs- und Handelsbetriebe unterliegen den entsprechenden Kontrollvorgaben. [3]

Sind im Bio-Anbau Pflanzenschutzmittel erlaubt?

Nicht alle Pflanzenschutzmittel sind ausgeschlossen. Für den Bio-Anbau gibt es eigene Vorgaben und eine Liste zugelassener Stoffe. Bestimmte synthetische Pflanzenschutzmittel dürfen nicht eingesetzt werden. [2]

Ist Bio automatisch vegan?

Nein. Das Bio-Siegel sagt etwas über die Art der Erzeugung und Verarbeitung aus, nicht darüber, ob ein Produkt frei von tierischen Bestandteilen ist.

Ist Bio automatisch regional?

Nein. Das EU-Bio-Siegel macht keine Aussage darüber, ob ein Produkt aus der Region stammt. Auf der Verpackung findest du zusätzlich eine Angabe zum Ursprung der landwirtschaftlichen Rohstoffe, etwa „EU-Landwirtschaft“ oder „Nicht-EU-Landwirtschaft“. [1]

Quellen

[1] Europäische Kommission, „Das Bio-Logo“. Informationen zu Kennzeichnung, Zertifizierung, Mindestanteil an Bio-Zutaten und Herkunftsangaben. Verfügbar: https://agriculture.ec.europa.eu/farming/organic-farming/organic-logo_de

[2] Europäische Kommission, „Biologische Erzeugung und Bio-Produkte“. Informationen zu Produktionsregeln, Tierhaltung, Verarbeitung und zugelassenen Stoffen. Verfügbar: https://agriculture.ec.europa.eu/farming/organic-farming/organic-production-and-products_de

[3] Europäische Kommission, „Kontrollen“. Informationen zu Kontrollstellen, Zertifizierung und Kontrollen entlang der Bio-Lieferkette. Verfügbar: https://agriculture.ec.europa.eu/farming/organic-farming/controls_en

[4] Europäische Kommission, „Rechtsvorschriften für den Bio-Sektor“. Informationen zur aktuell geltenden Verordnung (EU) 2018/848. Verfügbar: https://agriculture.ec.europa.eu/farming/organic-farming/legislation_en