Das Bio-Siegel Bio nach EG-Öko-Verordnung ist ein staatliches Öko-Kennzeichen, das im Jahr 2001 eingeführt wurde, um den Verbraucher auf eine zuverlässige Art über die Herkunft der somit gekennzeichneten Lebensmittel zu informieren. Sämtliche mit dem Bio-Siegel nach EG-Öko-Verordnung versehenen Produkte werden den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau entsprechend hergestellt. Das heißt, die Lebensmittel erzeugenden Landwirte führen über sämtliche Erzeugnisse und Betriebsmittel genauestens Buch, auch darüber, wem sie was in welcher Menge verkauft haben. Die Ökobetriebe, die mit dem Bio-Siegel ausgestattet sind, werden darüber hinaus einmal jährlich von einer amtlich zugelassenen Kontrollstelle überprüft. Des Weiteren wird nicht nur der Betrieb überwacht, sondern auch die Bioprodukte selbst unterliegen lebensmittel- und futtermittelrechtlichen Kontrollen.
Bio Siegel
Ökolandbau als Grundlage für das Bio-Siegel
Der Ökolandbau unterscheidet sich von der konventionellen Landwirtschaft in vielerlei Hinsicht. So ist in der Biolandwirtschaft die Anwendung von Gentechnik absolut tabu. Auf chemisch synthetische Pflanzenschutzmittel wird grundsätzlich verzichtet, und ebenso gelangt kein mineralischer Stickstoffdünger in die Erde. Um Pestizide, Herbizide, Insektizide und Fungizide überflüssig zu machen, verwenden die meisten Öko-Bauern Pflanzen, die von Natur aus resistenter sind. Eine weit verbreitete Methode ist auch das Aussetzen von Nützlingen, zum Beispiel von Marienkäfern, die letztendlich die Schädlinge vertilgen.
Eines der signifikantesten Kennzeichen der Ökolandwirtschaft ist die Kreislaufwirtschaft und der nahezu geschlossene Nährstoffzyklus. Das heißt, dass die Ökolandwirte das für ihre Tiere benötigte Futter zum größten Teil selbst produzieren und durch die Ausbringung des Dungs die Nährstoffe wieder dem Boden zuführen. Hormone und andere Wachstumsförderer sind strikt verboten. Antibiotika und andere Medikamente dürfen nur bei einer ernsthaften Erkrankung und keinesfalls zur Vorbeugung verabreicht werden. Das Bio-Siegel nach EG-Öko Verordnung ist damit Grundlage für mehr Transparenz zu den verwendeten Anbaumethoden und ökologischen Rohstoffen in der Produktion.
Artgerechte Tierhaltung beim Bio-Siegel
Die Tiere werden nicht wie es in konventioneller Tierproduktion der Fall ist tiegerechter gehalten. Die Rinder, Hühner und Schweine haben deutlich mehr Auslauf. Die Nutztiere auf den Öko-Höfen können des Weiteren ihren Sozialtrieb ausleben und freuen sich über ausreichend Luft und Licht. Weder die Ferkel, noch die Hühner werden in Käfige gesperrt. Darüber hinaus ist eine ganzjährige Anbindehaltung verboten und auch Vollspaltböden sind nicht erlaubt. Außerdem werden sonst übliche Methoden, wie zum Beispiel das Stutzen des Schnabels, das Zähnekneifen oder das Kupieren des Schwanzes nicht angewandt. Aus Sicherheitsgründen ist lediglich das Enthornen der Rinder gestattet.
Aus den vorgenannten Gründen fallen die Erträge in der Ökolandwirtschaft in der Regel geringer aus als dies mit konventionellen Methoden möglich wäre. Schließlich steht in der Biolandwirtschaft nicht der Anspruch, innerhalb kürzester Zeit möglichst große Massen an Fleisch, Eiern und Milch zu erzeugen, im Vordergrund, sondern die Qualität. Aus diesem Grund sind Biolebensmittel teurer als Produkte, die aus der konventionellen Landwirtschaft stammen.
Endprodukt mit dem Bio-Siegel Bio nach EG-Öko-Verordnung
Strenge Richtlinien gelten auch für die Erzeuger der Endprodukte, die mit dem Bio-Siegel Bio nach EG-Öko-Verordnung versehen sind. Von den mehr als 300 Lebensmittelzusatzstoffen sind lediglich 47 für Biolebensmittel erlaubt, um das Bio-Siegel Bio nach EG-Öko-Verordnung zu erhalten. Bei den zugelassenen Zusatzstoffen handelt es sich überwiegend um pflanzliche Verdickungsmittel, Emulgatoren und Backtriebmittel, ohne die die betreffenden Lebensmittel kaum herstellbar wären.
Sämtliche Süßstoffe sowie synthetische Farbstoffe, Stabilisatoren, Geschmacksverstärker und Konservierungsmittel sind hingegen verboten. Auch die Biolebensmittel verarbeitenden Betriebe werden einmal jährlich kontrolliert. Streng verboten ist außerdem die radioaktive Bestrahlung von Lebensmitteln, wie dies vor allem bei Kräutern und Gewürzen häufig praktiziert wird, um zum Beispiel verderbfördernde Mikroorganismen oder Krankheitserreger abzutöten.