EU-Bio-Verordnung

Was wird durch diese Verordnung geregelt?

Diese Verordnung besteht aus vielen verschiedenen Teilen, die alle Bereiche der ökologischen europäischen Landwirtschaft regeln. Generell legt diese Verordnung fest, wie ökologische Lebensmittel produziert, kontrolliert, importiert und auch gekennzeichnet werden. Außerdem fördern sie den fairen Wettbewerb und schützen die Konsumenten vor irreführenden Bezeichnungen. Dabei werden immer die aktuellsten Kenntnisse aus der Forschung miteinbezogen und die Verordnungen aktualisiert. Durch diese Verordnungen werden nicht nur pflanzliche und tierische Lebensmittel geschützt, beispielsweise auch der Anbau von Öko-Baumwolle (hier wird aber nicht die Weiterverarbeitung der Öko-Baumwolle zertifiziert. Dies ist ein Sonderfall, da bei allen anderen Erzeugnissen der gesamte Weg zum fertigen Produkt betrachtet wird).

Die gesamte Produktionskette wird bei Produkten überwacht, die dieses Siegel tragen. Das bedeutet, dass alle Bestandteile aus der ökologischen Landwirtschaft stammen müssen (es gibt eine Ausnahme von 5% an Bestandteilen, falls diese nicht in ökologischer Qualität vorhanden sind). Erzeuger, Verarbeitungs- und Importunternehmen müssen dabei den Richtlinien entsprechen und werden kontrolliert. Zusätzlich zum Siegel muss auch klar gekennzeichnet sein, welche die zuständige Öko-Stelle ist, für Deutschland zum Beispiel: DE-ÖKO-000 (die letzten drei Ziffern entsprechen der Kontrollstelle). Durch die stete Weiterentwicklung des Siegels wird gewährleistet, dass neue Erkenntnisse aus der Forschung miteinbezogen werden. An der Verordnung wird bemängelt, dass sie noch nicht streng genug ist, von daher ist es wichtig, dass es sich bei dieser Verordnung nicht um ein starres Gesetz handelt, sondern um einen gemeinsamen Plan der europäischen Union, der Mensch, Tier und Umwelt schützt.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)