Neben der Frage was bedeutet „Bio“ überhaupt, ist es auch wichtig zu wissen, wie Bio Produkte erkannt werden können. Im Siegel-Dschungel den Überblick zu behalten kann schwierig werden, daher haben wir hier einige Informationen zur Europäischen Union Bio Verordnung zusammengestellt. Die Verordnung wurde gemeinsam von der europäischen Union erstmals 2007 eingeführt und seitdem sind viele Neuerungen und strengere Regelungen in Kraft getreten. Die EG-Öko-Basisverordnung wird ergänzt durch verschiedene Durchführungsverordnungen, die beispielsweise auch die Einfuhren von Produkten aus Drittländern regeln. Diese Verordnungen sind ein Schritt, um die Umweltziele der europäischen Agrarpolitik zu erreichen. Natürlich soll durch die Einführung und stetige Verbesserung dieser Verordnung auch die Artenvielfalt erhalten werden, landwirtschaftliche Flächen besser genutzt werden, weniger Dünger und Pflanzenschutzmittel genutzt werden sowie der Tierschutz verbessert werden. Das Siegel dieser Verordnung zeigt 12 Sterne in der Form eines geschwungenen Blattes auf hellgrünem Grund ist aber, Umfragen zufolge, noch nicht so bekannt, wie das deutsche sechseckige Bio-Siegel, welches nun abgelöst wurde. Daher finden sich zumeist noch beide Siegel auf den Produkten.
EU-Bio-Verordnung
Was wird durch diese Verordnung geregelt?
Diese Verordnung besteht aus vielen verschiedenen Teilen, die alle Bereiche der ökologischen europäischen Landwirtschaft regeln. Generell legt diese Verordnung fest, wie ökologische Lebensmittel produziert, kontrolliert, importiert und auch gekennzeichnet werden. Außerdem fördern sie den fairen Wettbewerb und schützen die Konsumenten vor irreführenden Bezeichnungen. Dabei werden immer die aktuellsten Kenntnisse aus der Forschung miteinbezogen und die Verordnungen aktualisiert. Durch diese Verordnungen werden nicht nur pflanzliche und tierische Lebensmittel geschützt, beispielsweise auch der Anbau von Öko-Baumwolle (hier wird aber nicht die Weiterverarbeitung der Öko-Baumwolle zertifiziert. Dies ist ein Sonderfall, da bei allen anderen Erzeugnissen der gesamte Weg zum fertigen Produkt betrachtet wird).
Die gesamte Produktionskette wird bei Produkten überwacht, die dieses Siegel tragen. Das bedeutet, dass alle Bestandteile aus der ökologischen Landwirtschaft stammen müssen (es gibt eine Ausnahme von 5% an Bestandteilen, falls diese nicht in ökologischer Qualität vorhanden sind). Erzeuger, Verarbeitungs- und Importunternehmen müssen dabei den Richtlinien entsprechen und werden kontrolliert. Zusätzlich zum Siegel muss auch klar gekennzeichnet sein, welche die zuständige Öko-Stelle ist, für Deutschland zum Beispiel: DE-ÖKO-000 (die letzten drei Ziffern entsprechen der Kontrollstelle). Durch die stete Weiterentwicklung des Siegels wird gewährleistet, dass neue Erkenntnisse aus der Forschung miteinbezogen werden. An der Verordnung wird bemängelt, dass sie noch nicht streng genug ist, von daher ist es wichtig, dass es sich bei dieser Verordnung nicht um ein starres Gesetz handelt, sondern um einen gemeinsamen Plan der europäischen Union, der Mensch, Tier und Umwelt schützt.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)