Alles neu macht der Mai: Nachhaltige Frühlingsdeko für dein Zuhause
Mit dem Frühling erwacht nicht nur die Natur zu neuem Leben, sondern auch unsere Lust, das Zuhause mit frischer Deko zu beleben. Am liebsten ganz natürlich und nachhaltig. Wir haben die schönsten Ideen gesammelt.
Blumen & Vasen
Als allererstes denken wir hier natürlich an frische Blumen und Zweige – was du dabei beachten musst, haben wir weiter unten aufgeführt. Wenn du dich für gekaufte frische Schnittblumen entscheidest, achte darauf, saisonale Blumen aus regionalen Gärtnereien zu kaufen. *Das reduziert nicht nur den ökologischen Fußabdruck, sondern unterstützt auch lokale Produzent:innen.
Als Vasen eignen sich schöne Einmachgläser und Flaschen sowie alte Milchkännchen, wie man sie in Vintage-Shops (oder bei den Großeltern) findet. Mindestens genauso frühlingshaft und dazu noch nützlich ist ein kleiner Kräutergarten – den kannst du auch auf der Fensterbank anlegen. Als Behälter eignen sich zum Beispiel alte Konservendosen, die du nach Belieben mit Jute bekleben oder bemalen kannst.
Nachhaltige Frühlingsdeko kaufen & selbermachen
Materialien wie Leinen, vor allem in Natur- oder Pastelltönen, bringen Leichtigkeit in deine vier Wände. Neue Bezüge für deine Sofakissen ändern manchmal die ganze Atmosphäre im Raum, ein einfacher Trick, der nicht allzu teuer ist. Und wer die echten Blumen lieber in der Natur lässt, kann sich beim dänischen Label Én Gry & Sif (über Avocadostore) mal umschauen. Das stellt wirklich schöne Blumensträuße aus Filz her. Online findest du auch Anleitungen, um Blumensträuße aus Papier selber herzustellen, oder aber ganze Papierblumen-Girlanden. Die lösen die Weihnachtslichterketten ab und sorgen für gute Laune.
Blumen pflücken – aber richtig!
Bei einem Spaziergang ein paar Blumen zu pflücken und diese zuhause zu einem hübschen Strauß zu arrangieren macht richtig viel Spaß und hat schon fast etwas Meditatives. Aber darf man das eigentlich, Blumen pflücken? Eine Antwort darauf finden wir beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Demnach muss man zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Artenschutz unterscheiden. Das allgemeine Artenschutzgesetzt umfasst alle Pflanzen und verbietet somit grundsätzlich die Entnahme von Blumen etc. Aber es gibt eine Ausnahme mit lustigem Namen, die sogenannte „Handstraußregelung“. Laut dieser darf man „wildlebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“
Das gilt natürlich nicht für Pflanzen, die unter besonderem Artenschutz stehen, z. B. Weidenkätzchen. Weitere Sorten, kannst du zum Beispiel über die Seite des Nabu herausfinden.