AGB von ReCollector
1. Anwendung
1.1 Anwendung. Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (die „Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Verträge bezüglich ReCollectors, CVR-Nummer 40612246, Verkauf und Lieferung von Produkten und Dienstleistungen an Geschäftskunden.
2. Vertragsgrundlage
2.1 Vertragsgrundlagen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit den Angeboten und Auftragsbestätigungen von ReCollector die allgemeine Vertragsgrundlage für den Verkauf und die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen durch ReCollector an den Kunden (die „Vertragsgrundlage“). Auf Bestellungen abgedruckte oder ReCollector auf andere Weise mitgeteilte Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
2.2 Änderungen und Ergänzungen. Änderungen und Ergänzungen der Grundvereinbarung sind nur gültig, wenn die Parteien sie schriftlich vereinbart haben.
2.3 Rechtsstatus. Jede der Parteien muss den Vertragspartner unverzüglich informieren, wenn die Partei ihren Status als juristische Person ändert, ein Konkurs- oder Sanierungsverfahren oder eine freiwillige Liquidation eröffnet wird.
3. Produkte und Dienstleistungen
3.1 Produkte und Dienstleistungen. Produkte und Dienstleistungen, die ReCollector verkauft und an den Kunden liefert, sind neu und entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung der dänischen Gesetzgebung.
3.2 Dienstleistungen, die ReCollector im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Produkten und Dienstleistungen an den Kunden verkauft und liefert, werden professionell ausgeführt und entsprechen der dänischen Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Lieferung.
3.3 Haftungsbeschränkung. Produkte und Dienstleistungen, die ReCollector verkauft und an den Kunden liefert, sind für die Abfallsortierung bestimmt. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen in der Vereinbarung haftet ReCollector unter keinen Umständen für Verluste oder Schäden, die auf die Nutzung für andere Zwecke zurückzuführen sind. Der Kunde muss ReCollector in dem Umfang schadlos halten, in dem ReCollector für solche Verluste oder Schäden haftet.
4. Preis und Zahlung
4.1 Preis. Der Preis für Produkte und Dienstleistungen richtet sich nach der aktuellen Preisliste von ReCollector zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung des Kunden durch ReCollector, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
4.2 Zahlung. Der Kunde muss alle Rechnungen für Produkte und Dienstleistungen spätestens 4 Wochen ab Rechnungsdatum bezahlen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
5. Zahlungsverzug
5.1 Zinsen. Zahlt der Kunde eine Rechnung für Produkte und Dienstleistungen aus Gründen, die ReCollector nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig, hat ReCollector Anspruch auf Zinsen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
überfällige Beträge von 1 % pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum und bis zur Zahlung.
5.2 Kündigung. Zahlt der Kunde eine überfällige Rechnung für Produkte und Dienstleistungen nicht oder nicht spätestens 14 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Zahlungsaufforderung von ReCollector, hat ReCollector zusätzlich zu den Zinsen gemäß Abschnitt 5.1 das Recht: den Verkauf der Produkte und Dienstleistungen zu stornieren, auf die sich die Verzögerung bezieht, (ii) den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen zu stornieren, die noch nicht an den Kunden geliefert wurden, eine Vorauszahlung dafür zu verlangen und/oder (iii ) sonstige Verzugsrechte ausüben.
6. Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen
6.1 Angebot. Das Angebot von ReCollector ist 10 Tage ab dem Datum des Angebots gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Die Annahme von Angeboten, die nach Ablauf der Annahmefrist bei ReCollector eingehen, ist für ReCollector unverbindlich, es sei denn, ReCollector teilt dem Kunden etwas anderes mit.
6.2 Bestellungen. Der Kunde muss Bestellungen für Produkte und Dienstleistungen schriftlich an ReCollector senden. Eine Bestellung muss die folgenden Informationen für jedes spezifische Produkt oder jede spezifische Dienstleistung enthalten: (i) Bestellnummer, (ii) Artikelnummer, (iii) Artikelbeschreibung, (iv) Menge, (v) Preis, (vi) Zahlungsbedingungen, (vii). ) Lieferdatum, (viii) ) Lieferadresse und (ix) Lieferbedingungen.
6.3 Auftragsbestätigungen. ReCollector ist bestrebt, die Bestätigung oder Ablehnung einer Bestellung von Produkten und Dienstleistungen spätestens 7 Werktage nach Eingang der Bestellung schriftlich an den Kunden zu senden. Bestätigungen und Ablehnungen von Bestellungen bedürfen der Schriftform und sind für ReCollector bindend.
6.4 Auftragsänderung. Der Kunde kann eine aufgegebene Bestellung für Produkte und Dienstleistungen ohne die schriftliche Zustimmung von ReCollector nicht ändern.
6.5 Inkonsistente Bedingungen. Wenn die Bestätigung einer Bestellung von Produkten und Dienstleistungen durch ReCollector nicht mit der Bestellung des Kunden oder den Vertragsbedingungen übereinstimmt und der Kunde die widersprüchlichen Bedingungen nicht akzeptieren möchte, muss der Kunde ReCollector spätestens 7 Werktage nach Erhalt schriftlich benachrichtigen die Auftragsbestätigung. Ansonsten ist der Kunde an die Auftragsbestätigung gebunden.
7. Lieferung
7.1 Lieferzustand. ReCollector liefert alle verkauften Produkte und Dienstleistungen innerhalb von 4 Wochen ab Bestelldatum und sofern nicht anders vereinbart, gilt „ab Werk“.
7.2 Lieferzeit. ReCollector liefert alle verkauften Produkte und Dienstleistungen zu dem in der Auftragsbestätigung von ReCollector angegebenen Zeitpunkt. ReCollector ist berechtigt, vor der vereinbarten Lieferzeit zu liefern, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
7.3 Das Produkt gilt als geliefert, wenn das Produkt am vereinbarten Ort an Bord verladen wird. Die Gefahr des zufälligen Untergangs des Produkts geht mit der Lieferung auf den Kunden über.
7.4 Wenn der Kunde das Produkt nicht erhält oder wenn die Umstände des Kunden aus anderen Gründen dazu führen, dass ReCollector das Produkt nicht liefern kann, gilt die Lieferung als zu dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem ReCollector dem Käufer mitgeteilt hat, dass das Produkt dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde.
7.5 Untersuchung. Der Kunde hat alle Produkte und Dienstleistungen bei Lieferung zu prüfen. Stellt der Kunde einen Fehler oder Mangel fest, den er reklamieren möchte, muss er dies ReCollector unverzüglich schriftlich mitteilen. Wird ein Fehler oder Mangel, den der Kunde entdeckt oder hätte entdecken müssen, ReCollector nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt, kann er später nicht geltend gemacht werden.
8. Verspätete Lieferung
8.1 Hinweis. Erwartet ReCollector eine Verzögerung bei der Lieferung von Produkten und Dienstleistungen, informiert ReCollector den Kunden hierüber und nennt gleichzeitig den Grund für die Verzögerung und die neue voraussichtliche Lieferzeit.
8.2 Kündigung. Sollte ReCollector Produkte und Leistungen aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht spätestens 14 Tage nach der vereinbarten Lieferzeit liefern und die Lieferung auch nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen erfolgen, kann der Kunde von der Bestellung zurücktreten oder Bestellungen, die von der Verzögerung betroffen sind, ohne Vorankündigung durch schriftliche Mitteilung an ReCollector. Im Falle einer verspäteten Lieferung stehen dem Kunden keine weiteren Rechte zu.
9. Beschwerden
9.1 Beschwerden. Die Produkte und Dienstleistungen von ReCollector sind 24 Monate nach Lieferung frei von wesentlichen Fehlern und Mängeln in Design, Material und Verarbeitung. Für Teile, die im Rahmen einer Reklamation ausgetauscht werden, beträgt die Reklamationsfrist 24 Monate ab Austausch, maximal jedoch 24 Monate ab Erstlieferung.
9.2 Ausnahmen. Die Garantie von ReCollector deckt keine Mängel oder Defekte ab, die durch Folgendes verursacht werden: (i) normale Abnutzung, (ii) Lagerung, Installation, Verwendung oder Wartung entgegen den Anweisungen oder der üblichen Praxis von ReCollector, (iii) Reparaturen oder Änderungen, die von jemand anderem als ReCollector durchgeführt wurden und (iv) andere Angelegenheiten, für die ReCollector nicht verantwortlich ist.
9.3 Hinweis. Stellt der Kunde während der Gewährleistungsfrist einen Fehler oder Mangel fest, den er reklamieren möchte, muss er dies ReCollector unverzüglich schriftlich mitteilen. Wird ein Fehler oder Mangel, den der Kunde entdeckt oder hätte entdecken müssen, ReCollector nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt, kann er später nicht geltend gemacht werden.
Der Kunde hat ReCollector die von ReCollector verlangten Informationen über einen gemeldeten Fehler oder Mangel zur Verfügung zu stellen.
9.4 Prüfung. Innerhalb einer angemessenen Zeit, nachdem ReCollector die Mitteilung des Kunden über einen Fehler oder Mangel erhalten und den Anspruch untersucht hat, wird ReCollector den Kunden darüber informieren, ob der Fehler oder Mangel unter die Garantie fällt. Auf Verlangen hat der Kunde defekte Teile an ReCollector einzusenden. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko für den Transport der Teile zu ReCollector. ReCollector trägt die Kosten und das Risiko der Teile, die zum Kunden transportiert werden, wenn der Fehler oder Mangel durch die Garantie abgedeckt ist.
9.5 Abhilfe. Innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem ReCollector den Kunden gemäß Abschnitt benachrichtigt hat 9.4 Wenn ein Fehler oder Defekt durch die Garantie abgedeckt ist, behebt ReCollector den Fehler oder Defekt durch: (i) den Austausch oder die Reparatur defekter Teile oder (ii) die Zusendung von Teilen an den Kunden zum Austausch oder zur Reparatur durch den Kunden.
9.6 Kündigung. Wenn ReCollector einen von der Garantie abgedeckten Fehler oder Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Zeit behebt, nachdem ReCollector den Kunden gemäß Abschnitt benachrichtigt hat 9.4 Sofern der Fehler oder Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen behoben wird, kann der Kunde aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, die von dem Fehler oder Mangel betroffene(n) Bestellung(en) fristlos durch schriftliche Mitteilung an stornieren ReCollector. Bei Fehlern oder Mängeln der Produkte und Leistungen stehen dem Kunden keine weiteren als die in Abschnitt ausdrücklich genannten Rechte zu Fehler! Verweisquelle nicht gefunden.
10. Haftung
10.1 Haftung. Jede Partei ist für ihr eigenes Handeln und Unterlassen nach geltendem Recht mit den sich aus der Grundvereinbarung ergebenden Einschränkungen verantwortlich.
10.2 Produkthaftung. ReCollector haftet für die Produkthaftung in Bezug auf gelieferte Produkte und Dienstleistungen und soweit sich diese Haftung aus zwingenden Rechtsvorschriften ergibt. Der Kunde hat ReCollector insoweit schadlos zu halten, als ReCollector darüber hinaus eine Produkthaftung entsteht.
10.3 Haftungsbeschränkung. Die Haftung von ReCollector gegenüber dem Kunden bleibt unbeschadet entgegenstehender Regelungen im Rahmenvertrag ausgeschlossen Kalenderjahres insgesamt 60 % des Umsatzes mit Produkten und Dienstleistungen übersteigen, den ReCollector dem Kunden im unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahr netto in Rechnung gestellt hat. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit ReCollector vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
10.4 Indirekte Verluste. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen in der Vereinbarung haftet ReCollector gegenüber dem Kunden nicht für indirekte Verluste, einschließlich Produktions-, Umsatz-, Gewinn-, Zeit- oder Firmenwertausfall, es sei denn, diese werden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
10.5 Höhere Gewalt. Ungeachtet etwaiger entgegenstehender Bestimmungen im Rahmenvertrag haftet ReCollector gegenüber dem Kunden nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sein können. Die Haftungsfreiheit bleibt bestehen, solange höhere Gewalt andauert. Als höhere Gewalt gelten Umstände, die außerhalb der Kontrolle von ReCollector liegen und die ReCollector bei Vertragsabschluss nicht hätte vorhersehen können. Beispiele für höhere Gewalt sind außergewöhnliche Naturereignisse, Krieg, Terror, Feuer, Überschwemmung, Vandalismus, Epidemien und Arbeitskämpfe.
11. Geistige Eigentumsrechte
11.1 Eigentum. Das vollständige Eigentum an allen geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Patenten, Designs, Marken und Urheberrechten, liegt bei ReCollector.
11.2 Verstoß. Wenn gelieferte Produkte oder Dienstleistungen die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, muss ReCollector auf eigene Kosten: (i) das Recht des Kunden zur weiteren Nutzung der verletzenden Produkte oder Dienstleistungen sicherstellen oder (ii) die verletzenden Produkte oder Dienstleistungen so ändern, dass sie nicht länger verletzen, (iii) die verletzenden Produkte oder Dienstleistungen durch nicht verletzende Produkte oder Dienstleistungen ersetzen oder (iv) die verletzenden Produkte oder Dienstleistungen zum ursprünglichen Nettokaufpreis abzüglich zurückkaufen von 50 % pro Jahre seit der Lieferung. Darüber hinausgehende Rechte des Kunden im Zusammenhang mit Produkten, Dienstleistungen oder der Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter bestehen nicht.
12. Vertraulichkeit
12.1 Weitergabe und Nutzung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen jeglicher Art von ReCollector weiterzugeben, zu nutzen oder anderen die Nutzung zu ermöglichen.
12.2 Schutz. Dem Kunden ist es nicht gestattet, sich auf unrechtmäßige Weise Kenntnis von oder Zugang zu den vertraulichen Informationen von ReCollector zu verschaffen oder dies zu versuchen, wie im Abschnitt beschrieben 12.1. Der Kunde muss die Informationen ordnungsgemäß behandeln und speichern, um zu verhindern, dass sie versehentlich anderen zur Kenntnis gelangen.
12.3 Dauer. Die Pflichten des Kunden gemäß Abschnitt 12.1-12.2 gelten während des Handels der Parteien und zeitlich unbegrenzt nach Beendigung des Handels, unabhängig vom Grund der Beendigung.
13. Verarbeitung personenbezogener Daten
13.1 Behandlung. ReCollector verarbeitet personenbezogene Daten mit der gebotenen Sorgfalt
die Datenschutzgrundverordnung und das Gesetz. Informationen über den Namen, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer usw. des Kunden. werden nur im Zusammenhang mit der Bestellung des Kunden und der Kommunikation mit dem Kunden verwendet.
13.2 Rechte der betroffenen Person. ReCollector beachtet die Rechte der betroffenen Personen (unter anderem das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerde und das Recht, nicht Gegenstand einer ausschließlich auf automatischer Verarbeitung beruhenden Entscheidung zu sein). einschließlich Profiling).
13.3 Speicherung und Offenlegung. ReCollector speichert die Informationen so lange, wie es für den Zweck, für den die Informationen verarbeitet werden, erforderlich ist. Eine Weitergabe, ein Verkauf oder eine sonstige Übermittlung von Informationen an Dritte durch ReCollector erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat hierzu seine Einwilligung erteilt. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung von ReCollector.
13.4 Kontakt. Wenn der Kunde Auskunft darüber wünscht, welche Daten verarbeitet werden, Daten löschen oder berichtigen lassen möchte, kann er sich an folgende Adresse wenden:
ReCollector Bakkegårdsvej 24 8240 Risskov
14. Gældende ret og værneting
14.1 Gældende ret. Parternes samhandel er i alle henseender underlagt dansk ret.
14.2 Værneting. Enhver tvist, som måtte opstå i forbindelse med parternes samhandel, skal afgøres ved en dansk domstol.
